Liebe Patientin, lieber Patient,
ab dem 1. Januar 2024 wird die Einführung elektronischer Rezepte das bisherige System der Papierrezepte ablösen.
Das heisst dass Ihre Praxis apothekenpflichtige Arzneimittel nun digital verordnet, als elektronisches Rezept (eRezept). Rezepte haben Sie bislang auf einem kleinen rosa Formular erhalten. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat die Verordnung per Praxis-Software erstellt und sie anschließend auf Rezeptpapier ausgedruckt. In der Apotheke wurde das Rezept dann wieder eingescannt oder sogar abgetippt, also erneut digitalisiert und weiterverarbeitet.
Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Fehler, die etwa beim Einscannen des Papierrezepts passieren können, werden so vermieden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispielsweise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen. Dann sind sie vorrätig, wenn Sie sie abholen wollen. Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit KontaktlosFunktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Weitere Informationen zur App erhalten Sie im App-Store und auf www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de. Dort können Sie auch Fragen zum eRezept stellen und Hinweise geben.
WICHTIG:
Voraussetzung ist aber immer, dass die Versichertenkarte bei uns zu Beginn jedes Quartales neu eingelesen wurde. Fremde bzw. neue Patienten, deren Versichertenkarte nicht in der Praxis hinterlegt ist können keine Verordnung erhalten.